In den vergangenen Jahren und insbesondere in den letzten Monaten haben die Herner SPD-Politiker für eine faire Behandlung der finanzschwachen Kommunen gekämpft. Nach Initiativen der Herner Bundestagsabgeordneten Michelle Müntefering und der SPD-Ratsfraktion mit Dr. Frank Dudda an der Spitze sowie von Oberbürgermeister Horst Schiereck und Kämmerer Hans-Werner Klee, ist es gelungen, erhebliche Mittel für finanzschwache Kommunen durch den Bund bereitzustellen. Auch die SPD-geführte Landesregierung hatte sich stark für diese Hilfen aus Berlin eingesetzt.
Das angekündigte 5-Milliarden-Euro-Paket ist eine wichtige Maßnahme, um die Kommunalentlastung auf das Jahr 2017 vorzuziehen und gleichzeitig der kommunalen Investitionsschwäche zu begegnen. Die SPD im hat sich so mit ihrer Forderung hinsichtlich eines wirksamen Beitrags des Bundes zur Lösung der Kommunalfinanzfrage durchsetzen können. Besonders wichtig für unsere Stadt ist das kommunale Investitionsprogramm in Höhe von 3,5 Milliarden Euro.
Für Herne sind dies gute Neuigkeiten. Entscheidend ist nun, schnell Klarheit darüber zu schaffen, wie und in welchem Umfang die zusätzlichen Finanzmittel vor Ort ankommen, damit das Programm Wirksamkeit zeigen kann. „Bei der bundesseitigen Verteilung der Bundesmittel auf die Länder muss daher neben der Einwohnerstärke auch die soziale und finanzielle Situation der betroffenen Kommunen eine entscheidende Rolle spielen“, fordert der Herner SPD-Vorsitzende Alexander Vogt. „Die zusätzlichen Mittel müssen dort ankommen, wo sie die kommunale Investitionsschwäche wirksam bekämpfen helfen – so auch hier in Herne.“
Die NRW SPD-Fraktion hat heute einstimmig ein Eckpunktepapier beschlossen, das eine kommunalfreundliche Umsetzung des Investitionsprogramms der Bundesregierung absichert. Das Geld aus dem Investitionsprogramm des Bundes soll zeitnah und eins zu eins durch einen Nachtragshaushalt an die Städte und Gemeinden weitergeleitet werden. Ein fairer Verteilschlüssel der Mittel soll mit Hilfe der Kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet werden. Zudem soll keine Kommune aufgrund des vom Bund geforderten zehnprozentigen Eigenanteils daran gehindert werden, von dem Programm zu profitieren. „Das ist eine gute Nachricht für unsere Stadt“ erklärt der Herner Landtagsabgeordnete Alexander Vogt.
Die heute beschlossenen Eckpunkte der SPD-Landtagsfraktion konkret:
- Die Mittel aus dem Investitionsprogramm des Bundes werden in Nordrhein-Westfalen 1:1 an die Kommunen weitergeleitet. Ein entsprechender Nachtragshaushalt wird unmittelbar nach der abschließenden Beschlussfassung auf Bundesebene auf den Weg gebracht.
- Sie dienen vor allem der Unterstützung der finanzschwachen Städte, Gemeinden und Kreise. Dies auch vom Bund verfolgte Ziel muss bei der Entwicklung des landesseitigen Verteilschlüssels Berücksichtigung finden. Der konkrete Verteilschlüssel wird eng mit den Kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt.
- Keine Kommune darf aufgrund des vom Bund geforderten zehnprozentigen Eigenanteils daran gehindert sein, die zusätzlichen Investitionsmittel einsetzen zu können. Dies gilt insbesondere auch für die Kommunen im Stärkungspakt und in der Haushaltssicherung. Dies wäre bei einem bundesseitigen Verzicht auf die Zusätzlichkeit der Maßnahmen haushalterisch in weiten Teilen des Landes darstellbar. Wo dies nicht der Fall ist, ist auch die Möglichkeit einer Kreditierung durch das Land NRW zu prüfen.
Auch bei der Aufstockung der sogenannten „Übergangsmilliarde“ um 1,5 Milliarden Euro auf 2,5 Milliarden Euro für das Jahr 2017 setzen wir uns für eine möglichst zielgenaue Verteilung von Seiten des Bundes ein. Dies gilt sowohl für die Verteilung unter den Städten und Gemeinden als auch für die Berücksichtigung der Kreise. Bisher erfolgte die Zuweisung je hälftig über eine Entlastung bei den Kosten der Unterkunft (KdU) und eine Erhöhung der Umsatzsteuerbeteiligung der Kommunen. Dieser Mischschlüssel sollte im Rahmen des rechtlich Möglichen beibehalten werden. Alternativ könnte der Weg über eine Erhöhung des kommunalen Einkommensteueranteils (dynamisch) verfolgt werden.