Die nordrheinwestfälische Landesregierung hat für die Kommunen eine Klage gegen den Bund gewonnen. Gemeinsam mit Brandenburg und Niedersachsen hat NRW vor dem Bundessozialgericht Kassel für die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung gestritten. „Der Bund muss nun Geld an die Kommunen zahlen, das diesen gesetzlich zusteht“, sagt der Herner SPD-Landtagsabgeordnete Alexander Vogt.
„Der gerichtliche Weg hat sich gelohnt – vor allem auch für Herne. NRW erhält nun inklusive der Zinsen rund 72 Millionen Euro zurück und leitet das Geld an die Kommunen weiter. Herne bekommt davon 884.486,21 Euro“, so Alexander Vogt weiter.
Der Bund hatte 2012 Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket rückwirkend einbehalten, weil die Kommunen weniger Geld abgerufen haben als erwartet. Dieses Vorgehen haben die Richter nun korrigiert. Insgesamt muss der Bund 284 Millionen Euro für das Bildungs- und Teilhabepaket zurückzahlen. Dieses Geld wurde in den Monaten April, Mai und Juni 2014 nicht bereitgestellt. Diese Summe – plus die angefallenen Zinsen – fließt nun zurück nach Nordrhein-Westfalen. NRW-Sozialminister Guntram Schneider (SPD) will die nun zusätzlich anfallenden etwa 72 Millionen Euro für NRW komplett an die Kommunen weiterleiten.