91 Prozent der 14- bis 24-Jährigen sind laut einer Forsa-Umfrage aus dem Jahr 2016 im Auftrag der Landesanstalt für Medien NRW schon einmal mit Hassbotschaften im Netz konfrontiert worden. Online Hate Speech reicht von gezielten Halbwahrheiten über Mobbing und Beleidigung bis hin zu extremistischer Propaganda und Volksverhetzung.
Um der illegalen Hassverbreitung im Netz entgegenzuwirken, hat die EU gemeinsam mit Facebook, Google, Twitter und Microsoft im Jahr 2016 einen Verhaltenskodex auf den Weg gebracht, dessen Umsetzung sie seitdem regelmäßig evaluiert. Die im Januar 2018 veröffentlichten Ergebnisse zeigen einen positiven Trend: Mittlerweile werden 70 Prozent der angezeigten Hassbotschaften von den Unternehmen gelöscht. Zuletzt hat die Europäische Kommission am 1. März 2018 Empfehlungen veröffentlicht, wie Mitgliedsstaaten und Unternehmen gegen illegale Inhalte im Netz vorgehen können.
In Deutschland ist am 1. Januar 2018 das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in Kraft getreten. Die Anbieter sozialer Netzwerke sind seitdem verpflichtet, „offensichtlich rechtswidrige Inhalte“ innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde zu entfernen oder zu sperren sowie nicht offensichtlich rechtswidrige Inhalte innerhalb von sieben Tagen. Kommen die Betreiber ihren Pflichten systematisch nicht nach, drohen Bußgelder in Millionenhöhe.
Auch ein so großes Bundesland wie Nordrhein-Westfalen muss sich dem Problem annehmen. Diese Verantwortung hatte die damalige NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft erkannt und beim Medienforum NRW 2016 Verantwortliche von Unternehmen, Politik und der Zivilgesellschaft aufgefordert, einen Netzkodex zu entwickeln. Seitdem arbeitete eine „Initiative Netzkodex“ aus zahlreichen relevanten Akteuren aus Nordrhein-Westfalen daran, sinnvolle Normen und Regeln zusammenzufassen, Zuständigkeiten transparenter zu gestalten und die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Aufsichtsbehörden sowie die Kommunikation zwischen Betroffenen und Behörden zu optimieren.
In ihrem Koalitionsvertrag erheben CDU und FDP zwar den Anspruch, Hass im Internet wirksamer zu ahnden (vgl. S. 63), und nimmt Soziale Netzwerke in die Pflicht (vgl. S. 93), allerdings wird der Netzkodex mit keinem Wort erwähnt.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Welche Relevanz hat die Thematik illegaler Hassverbreitung im Netz für die schwarz-gelbe Landesregierung (bitte mit Auflistung etwaiger Maßnahmen)?
- Ist die „Initiative Netzkodex“ auf Landesebene auch unter der aktuellen Landesregierung weiterhin existent?
- Wenn die „Initiative Netzkodex“ nicht mehr weitergeführt wird: Wie lautet die Begründung dafür?
- Welche konkreten weiteren Schritte plant die Landesregierung im Kampf gegen Online Hate Speech für Nordrhein-Westfalen?
- Hält die Landesregierung die im Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) vorgesehenen Maßnahmen für richtig und deren – auf den ersten Erfahrungen beruhende – Weiterentwicklung für sinnvoll?
Für Landtagsabgeordnete besteht die Möglichkeit, auf fünf Fragen begrenzte Kleine Anfragen an die Landesregierung zu richten. Zur Beantwortung einer Kleinen Anfragen ist ein Zeitraum von vier Wochen vorgesehen.
Alle Kleinen Anfragen von Alexander Vogt sowie die Antworten der Landesregierung sind hier zu finden.