Im schriftlichen Bericht der Landesregierung zum Thema „Open Data – Sachstand in NRW“ für die Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung und Innovation am 19. April 2018 wird ausgeführt, dass das Open Data Gesetz NRW zeitnah erarbeitet wird und das wirtschaftliche sowie gesellschaftliche Potenzial offener Daten heben solle. Ebenso wird die Relevanz von Open Data auf kommunaler Ebene betont.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
- Wie definiert die Landesregierung den im Koalitionsvertrag genannten Begriff von Open Data?
- Wird die Landesregierung die Daten des bestehenden Open-Data-Portals open.nrw weiterhin kostenlos zur Verfügung stellen?
- Beabsichtigt die Landesregierung den Kommunen beim Aufbau von Open-Data-Portalen finanziell zu helfen?
- Steht der Förderfonds „K400 – Kommunal wird Digital“ schon zur Verfügung und falls nicht, wann wird der Fonds zur Verfügung stehen?
- Gibt es Überlegungen, das digitale Ehrenamt im Kontext von Open-Data-Konzepten zu fördern, wie beispielsweise in der Stadt Bonn?
Christina Kampmann
Alexander Vogt
Für Landtagsabgeordnete besteht die Möglichkeit, auf fünf Fragen begrenzte Kleine Anfragen an die Landesregierung zu richten. Zur Beantwortung einer Kleinen Anfragen ist ein Zeitraum von vier Wochen vorgesehen.
Alle Kleinen Anfragen von Alexander Vogt sowie die Antworten der Landesregierung sind hier zu finden.