In der Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung und Innovation am 19. April 2018 äußerte Minister Pinkwart, dass er sich einen Datenverkauf der Kommunen vor dem Hintergrund einer unternehmerischen Aktivität vorstellen könne.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
- Wie bewertet die Landesregierung die Überlegungen zum kommunalen Datenhandel grundsätzlich?
- Wie sollte eine Differenzierung der Daten im Sinne von Verkauf oder Nicht-Verkauf erfolgen?
- Würde die Landesregierung in diesem Kontext den Verkauf von Geodaten befürworten?
- Im schriftlichen Bericht der Landesregierung zum Thema „Open Data – Sachstand in NRW“ für die Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung und Innovation am 19. April 2018 bezeichnet die Landesregierung das Programm „Code for Germany“ als einen wichtigen Partner. Sieht die Landesregierung die Gefahr, dass solche Programme der Open Data Bewegung im Zuge kostenpflichtiger kommunaler Daten verdrängt werden könnten?
- Die Open-Data-Studie der Konrad-Adenauer-Stiftung kommt zu dem Ergebnis, dass offene Verwaltungsdaten in Deutschland einen volkswirtschaftlichen Mehrwert von 43,1 Mrd. Euro pro Jahr erzeugen und 20.000 Arbeitsplätze schaffen können. Wie bewertet die Landesregierung das Ergebnis der Studie?
Christina Kampmann
Alexander Vogt
Für Landtagsabgeordnete besteht die Möglichkeit, auf fünf Fragen begrenzte Kleine Anfragen an die Landesregierung zu richten. Zur Beantwortung einer Kleinen Anfragen ist ein Zeitraum von vier Wochen vorgesehen.
Alle Kleinen Anfragen von Alexander Vogt sowie die Antworten der Landesregierung sind hier zu finden.