Bleibt die Landesregierung nach dem Facebook-Skandal untätig?

Weltweit sollen 87 Millionen Facebook-Nutzer vom jüngsten Datenmissbrauch betroffen sein, darunter bis zu 310.000 Deutsche. Statistisch gesehen kommen davon rund 70.000 Nutzer aus Nordrhein-Westfalen. Die Folgen des Datenskandals enden also nicht an den Grenzen der USA, sondern reichen bis in unser Bundesland.

Eine einfache Facebook-App, die ursprünglich für wissenschaftliche Zwecke der Universität Cambridge gedacht war, reichte aus, um Zugriff auf sensible Daten von 270.000 App-Nutzern ebenso wie von deren Facebook-Freunden zu erhalten. Diese Daten griff die britische Datenanalysefirma Cambridge Analytica ab, um Nutzerprofile und Psychogramme zu erstellen und entsprechende personalisierte Facebook-Werbung zu schalten. Auf diese Weise hat das Unternehmen möglicherweise sowohl die US-Präsidentschaftswahl als auch das Brexit-Votum beeinflusst – und damit weitreichende Folgen für die Demokratie verursacht.

Aus Nutzersicht ist die entscheidende Frage, wie sie sich vor einem solchen Missbrauch schützen können. Durch intransparente und schwer verständliche Privatsphäre- und Sicherheitseinstellungen sowie eine inkonsequente Informationspolitik erschwert Facebook eine selbstbestimmte Verwaltung der persönlichen Datenweitergabe. Umso wichtiger sind gesetzliche Vorgaben und die Förderung der entsprechenden Medienkompetenz in der Bevölkerung.

Die NRW-Landesregierung sieht keinerlei gesetzlichen Handlungsbedarf, sondern verlässt sich auf die Anpassung der Datenschutz- und Nutzungsbedingungen für Facebook an die neuen europäischen Datenschutzstandards der DSGVO. Wie Innenminister Herbert Reul (CDU) in der Antwort auf eine Kleine Anfrage von Alexander Vogt erklärte, werde lediglich „jede Nutzung sozialer Medien seitens der verantwortlichen Stellen in Abwägung der unterschiedlichen Interessen im Hinblick auf möglicherweise notwendigen Handlungsbedarf kritisch geprüft”.

 

Für Landtagsabgeordnete besteht die Möglichkeit, auf fünf Fragen begrenzte Kleine Anfragen an die Landesregierung zu richten. Zur Beantwortung einer Kleinen Anfragen ist ein Zeitraum von vier Wochen vorgesehen.

Alle Kleinen Anfragen von Alexander Vogt sowie die Antworten der Landesregierung sind hier zu finden.