LEG-Wohnungen in Herne: Erhielten Mieter den versprochenen Schutz?

Mieter der ehemals landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft LEG sollten eigentlich mit einer Sozialcharta vor Kündigungen und Mieterhöhungen geschützt werden. Doch die Realität sieht vielfach anders aus. Seit die damalige schwarz-gelbe Landesregierung 2008 die insgesamt 93.000 landeseigenen Wohnungen an einen Investor verkaufte, beklagen viele Mieter in ganz Nordrhein-Westfalen verschlechterte Bedingungen. Der Herner SPD-Landtagsabgeordnete Alexander Vogt fragt bei der Landesregierung nach, wie sich die Situation in Herne darstellt.

Beim Verkauf der LEG pries der damalige Landesbauminister und heutige Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU) in einer Pressemitteilung den Verkauf als eine Erfolgsgeschichte. Er versicherte Mietern ebenso wie Mitarbeitern der LEG, nach der zwischen Land und Käufer vereinbarten Sozialcharta besser dazustehen als in der Vergangenheit. Die Sozialcharta würde u. a. die LEG-Mieter für die Dauer von zehn Jahren vor ordentlicher Kündigung schützen und Mietern über 60 Jahren ein lebenslanges Wohnrecht zusichern. Mieterhöhungen würden über die allgemeinen Regeln des Mieterschutzes im BGB hinaus begrenzt werden.

In diesem Sommer läuft die Sozialcharta zehn Jahre nach dem Verkauf an Goldman Sachs offiziell aus. Trotz dieser Absicherung sind bei den Mieterschutzvereinen in Nordrhein-Westfalen zahlreiche Klagen über rasant steigende Nebenkosten und mangelnde Modernisierungsbereitschaft eingegangen. Galt die dem damaligen Kaufvertrag angefügte Sozialcharta nicht für neue Eigentümer der Wohnungen? Wie hoch waren die Mieterhöhungen von LEG-Wohnungen in Herne? Auf diese und weitere Fragen will der SPD-Politiker Alexander Vogt eine Antwort, um herauszufinden, ob die Sozialcharta den Mietern den Schutz geboten hat, der ihnen versprochen wurde. Daher hat er nun im Landtag eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt.

„Angesichts der sich dramatisch zuspitzenden Lage auf dem Wohnungsmarkt im Niedrigpreissegment muss die Landesregierung nun Stellung beziehen. Wir wollen wissen, ob die damaligen Ankündigungen von Minister Lienenkämper bloß hohle Versprechen waren. Die Zeche des damaligen Deals dürfen am Ende nicht die Herner Bürgerinnen und Bürger zahlen“, erklärt Alexander Vogt.

 

Für Landtagsabgeordnete besteht die Möglichkeit, auf fünf Fragen begrenzte Kleine Anfragen an die Landesregierung zu richten. Zur Beantwortung einer Kleinen Anfragen ist ein Zeitraum von vier Wochen vorgesehen.

Alle Kleinen Anfragen von Alexander Vogt sowie die Antworten der Landesregierung sind hier zu finden.