Wie lange muss der Non-Profit-Journalismus noch auf die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von journalistischer Tätigkeit warten?

Der Bericht zur Medienkonzentration 2016/2017 der Landesanstalt für Medien (LfM) bescheinigt der Vielfalt im nordrhein-westfälischen Lokaljournalismus einen negativen Trend. Zunehmende Kooperationsmodelle von Lokalredaktionen veranlassen LfM-Direktor Dr. Tobias Schmid in der Einleitung des Berichts zu der Vermutung, dass die Angebotsvielfalt auf dem Tageszeitungsmarkt sinkt. Gleichzeitig hält der Bericht positiv fest, dass 2016 die Zahl der Online-Portale mit lokaljournalistischen Angeboten weiter gestiegen ist. Während also Verleger die Vielfalt im kommerziellen Journalismus einschränken, um ihre Gewinne zu erhöhen, sorgt der Non-Profit-Journalismus für eine vielfältigere Berichterstattung.

Die neuen journalistischen Projekte, zu denen sich auch Stadtteilzeitungen oder Recherchebüros zählen lassen, erfüllen wichtige gesellschaftliche Aufgaben: Sie informieren, schaffen Transparenz, ermöglichen Teilhabe und übernehmen eine Kontrollfunktion. So wirken sie an der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung mit und tragen damit zu einem Grundpfeiler unserer Demokratie bei. Doch um ihre Recherche und gute Berichterstattung erst möglich zu machen, geht den Journalistinnen und Journalisten solcher Non-Profit-Projekte sehr viel Zeit für die Suche nach immer wieder neuen, kleinteiligen Förderungen verloren. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit journalistischer Tätigkeiten kann ein sinnvoller Weg sein, um Non-Profit-Journalismus die Arbeit deutlich zu erleichtern.

Als Oppositionspartei hat die FDP mit einen Antrag und einer anschließenden Anhörung im Kultur- und Medienausschuss für des Landtags auf genau diese Anerkennung gedrungen, letztlich aber gemeinsam mit der CDU gegen einen entsprechenden Entschließungsantrag von SPD und Grünen gestimmt, der die Landesregierung aufforderte, auf Bundes- und Länderkreisebene eine entsprechende Änderung der Abgabenordnung hinsichtlich „journalistischer Tätigkeiten“ zu prüfen. Genau diese Absicht, die CDU und FDP zuvor noch verhindern wollten, verfolgt die schwarz-gelbe Landesregierung nun wiederum im Koalitionsvertrag: „Zur Stärkung der Presse- und Medienvielfalt werden wir mit einer Bundesratsinitiative die Voraussetzungen dafür schaffen, die Anerkennung von Journalismus als gemeinnützige Tätigkeit in der Abgabenordnung zu ermöglichen“ (vgl. S. 96). Diese widersprüchlichen Verhaltensweisen sind angesichts der dringenden Notwendigkeit einer politischen Lösung nicht zu erklären.

In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage von Oktober 2017 hatte die Landesregierung angekündigt, ein Gutachten zu vergeben, das Gestaltungs- und Umsetzungsmöglichkeiten von gemeinnützigem Journalismus aufzeigen solle. Außerdem hatte sie den Vorschlag befürwortet, durch eine von der SPD bereits umfangreich ausgearbeitete und mit den Finanzbehörden in NRW abgestimmte Mustersatzung die notwendigen Vorgaben für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit für lokaljournalistische Initiativen auf NRW-Ebene nach der Abgabenordnung umzusetzen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Was hat die Landesregierung seit Amtsantritt vor über einem Jahr unternommen, um gemeinnützigen Journalismus zu fördern?
  2. Wann wird das von der Landesregierung angekündigte Gutachten zur Abgrenzung von gemeinnützigem und kommerziellem Journalismus vergeben, um sowohl (steuer-) rechtliche als auch medienwirtschaftliche Aspekte zu klären sowie Gestaltungs- und Umsetzungsmöglichkeiten von gemeinnützigem Journalismus aufzuzeigen?
  3. Wann werden Ergebnisse dieses Gutachtens vorliegen?
  4. Was unternimmt die Landesregierung im Länderkreis, um die Abgabenordnung zu ändern?
  5. Was unternimmt die Landesregierung, um die untergesetzliche Lösung einer Mustersatzung zur Erteilung der Gemeinnützigkeit journalistischer Initiativen auf den Weg zu bringen?

 

Für Landtagsabgeordnete besteht die Möglichkeit, auf fünf Fragen begrenzte Kleine Anfragen an die Landesregierung zu richten. Zur Beantwortung einer Kleinen Anfragen ist ein Zeitraum von vier Wochen vorgesehen.

Alle Kleinen Anfragen von Alexander Vogt sowie die Antworten der Landesregierung sind hier zu finden.