Der Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen im nordrhein-westfälischen Landtag hat in dieser Woche den Entwurf für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2019 (GFG 2019) beraten.
Dazu erklärt der SPD-Landtagsabgeordnete Alexander Vogt aus Herne:
„Der Entwurf der Landesregierung für das GFG 2019 sieht deutliche strukturelle Veränderungen beim kommunalen Finanzausgleich vor. Wir wollten wissen, welche Auswirkungen das für die einzelnen Kommunen hat. Jetzt wissen wir, dass der Betrag, den Herne im Jahr 2019 an Schlüsselzuweisungen und finanziellen Mitteln aus der neuen Aufwands- und Unterhaltungspauschale erhält, real um 8.883.305 Euro gekürzt wird.
CDU und FDP machen eine Politik, die zu Lasten von Herne geht. Trotz aller Beteuerungen scheinen CDU und FDP immer noch nicht verstanden zu haben, dass die finanzielle Handlungsfähigkeit der Städte wichtig ist für das Leben vor Ort. Im Sinne von Sportvereinen, Kultur und vielen sozialen Aufgaben muss die Ausstattung der Städte gestärkt werden. Stattdessen schwächt die Landesregierung steuerschwache Gemeinden wie Herne.“
Hintergrund:
Das Gemeindefinanzierungsgesetz regelt den jährlichen Finanzausgleich zwischen dem Land und den Kommunen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung für das GFG 2019 sieht insbesondere folgende Änderungen vor:
- Die Sozialbelastungen sollen zukünftig mit einem geringeren Faktor berücksichtigt werden
- Mit dem GFG 2019 sollen insgesamt 120 Millionen Euro aus der Schlüsselmasse als finanzkraftunabhängige Pauschale auf sämtliche Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen verteilt werden.
- Im Rahmen einer Aktualisierung der fiktiven Hebesätze die Einführung von höheren und differenzierten Abschlägen auf den Landesdurchschnitt.
Insbesondere mit der „Finanzkraftunabhängigen Pauschale“ wird von dem Grundsatz abgewichen, dass die Zuweisungen über das GFG Kommunen mit entsprechendem Finanzbedarf zugutekommen sollen. Während viele steuerstarke Kommunen von der neuen Zuweisung profitieren, müssen viele finanzschwache Kommunen nach den durch die Landesregierung vorgenommenen Änderungen faktisch mit weniger Finanzmitteln auskommen, als sie nach der bisherigen Systematik des GFG erhalten würden.