NRZ: SPD pocht auf strenge WDR-Kontrolle

Die Opposition fordert, dass die Landesregierung ihre geplante Lockerung bei der Berufung von Aufsichtsräten in Sendertöchtern zurücknimmt.

Im Streit um das neue WDR-Gesetz pocht die SPD-Opposition im Landtag auf Beibehaltung einer strengen Aufsicht der Tochtergesellschaften des Senders. In einem Änderungsantrag fordern die Sozialdemokraten, dass die Entsendung von Vertretern in Aufsichtsgremien weiterhin auf Grundlage eines gemeinsamen Vorschlags von Intendanz und Rundfunk- sowie Verwaltungsrat erfolgen müsse.

Die schwarz-gelbe Landesregierung hat mehrere medienpolitische Änderungen auf den Weg gebracht, die „eine Entbürokratisierung der Besetzungsregeln“ in den Aufsichtsgremien des WDR zum Ziel haben. Dabei soll auch der Paragraf 45 geändert werden. Dort ist geregelt, wie Kontrolleure für Tochterunternehmen des WDR berufen werden. Bislang werden sie durch den Intendanten „auf Grundlage eines gemeinsamen Vorschlags des Rundfunkrats und des Verwaltungsrats“ ernannt. Künftig soll Tom Buhrow die Entsendung im Alleingang vornehmen können.

SPD-Kritik: Kontrolle und Transparenz dürfen nicht geschwächt werden

Für SPD-Medienexperte Alexander Vogt ist nicht nachvollziehbar, warum eine bewährte Praxis überhaupt geändert werden soll. Transparenz und Kontrolle dürften im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht geschwächt werden.

Betroffen wäre von der Neuregelung vor allem die millionenschwere Tochtergesellschaft „WDR mediagroup“, die das Vermarktungsgeschäft des Senders betreibt und Beteiligungen an den Produktionsgesellschaften Bavaria und Degeto hält. Der WDR-Jahresetat besteht zu 84 Prozent aus rund 1,2 Milliarden Euro an Rundfunkbeiträgen, die jeder Haushalt mit monatlich 17,50 Euro entrichten muss.

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