Bereits seit 1999 sind Werbeblocker bzw. Adblocker im Einsatz, um Werbeelemente auf Websites auszublenden. Diese Browser-Erweiterungen ermöglichen Nutzerinnen und Nutzern, Inhalte im Netz zu lesen, ohne dass ihnen Onlinewerbung angezeigt wird. Ein zusätzlicher Nebeneffekt ist, dass Adblocker der Privatsphäre und der Sicherheit dienen, indem sie vor Tracking und Angriffen über „Malvertising“ schützen. Laut Pagefair’s “The state of the blocked web 2017 – Global Adblock Report“ gibt es aktuell weltweit ca. 615 Millionen Endgeräte, auf denen ein Adblocker installiert ist.
Andererseits bedeuten Werbeblocker für werbefinanzierte Medienangebote im Internet Einnahmeverluste. Daher versuchen Anbieter seit einigen Jahren zunehmend, das Adblocking zu umgehen, indem sie entweder in der Programmierung die Codes für Werbung gezielt verschleiern oder Techniken einsetzen, die Adblocker erkennen und blockieren sollen. Während einige Portale Adblocker-Nutzerinnen und -Nutzer darum bitten, das Programm bei der Nutzung ihrer Inhalte auszuschalten, sperren andere Seiten Nutzerinnen und Nutzer von Werbeblockern kategorisch aus. Das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik hat seine Empfehlung für Adblocker zurückgezogen, da das Blockieren aller Werbebanner unverhältnismäßig sei und in das Geschäftsmodell von Content-Anbietern eingreife.
2018 hatte der Bundesgerichtshof geurteilt, dass der Einsatz von Computerprogrammen zum Blockieren von Internetwerbung in Deutschland rechtens sei, da Medienverlage in der Lage seien, sich gegen Werbeblocker zu wehren. Nun zieht Axel Springer erneut gegen die Adblocker-Firma Eyeo vor Gericht. Nachdem der Medienkonzern zuvor auf Grundlage des Wettbewerbsrechts verloren hatte, lautet nun die Argumentation, dass Adblocker durch eine unzulässige Umarbeitung bzw. Vervielfältigung der Webseitenprogrammierung das Urheberrecht der Medienangebote verletze.
Vor diesem Hintergrund fragen Christina Kampmann und Alexander Vogt die Landesregierung:
- Wie gehen nordrhein-westfälische Verlagshäuser mit Adblockern im Internet um?
- Welche grundsätzliche Position vertritt die Landesregierung zum Einsatz von Adblockern bzw. deren Verbot?
- Wie bewertet die Landesregierung sowohl die wettbewerbsrechtliche als auch die urheberrechtliche Argumentation gegen Adblocker?
- Ist auf Landesebene die Prüfung eines möglichen Adblocker-Verbots geplant?
- Wie würde nach Ansicht der Landesregierung ein Adblocker-Verbot technisch umgesetzt werden (mögliche Netzsperren zu Anbieter-Seiten/Download-Portalen usw.)?
Für Landtagsabgeordnete besteht die Möglichkeit, auf fünf Fragen begrenzte Kleine Anfragen an die Landesregierung zu richten. Zur Beantwortung einer Kleinen Anfragen ist ein Zeitraum von vier Wochen vorgesehen.
Alle Kleinen Anfragen von Alexander Vogt sowie die Antworten der Landesregierung sind hier zu finden.