Warum bekennt sich die Landesregierung nicht zur Zukunft des Digitalradiostandards DAB+?

Die Nutzung des Digitalradiostandards DAB+ zur Verbreitung digitalen Hörfunks gewinnt zunehmend an Bedeutung. Ein von der Landesanstalt für Medien (LfM) in Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegebenes Gutachten hat aufgezeigt, dass die Hörfunknutzung in Nordrhein-Westfalen bis zum Jahr 2028 mit bis zu 20 Prozent über DAB+ erfolgen könnte. Der im Gutachten prognostizierte Bedeutungsrückgang des bisherigen Hauptverbreitungsweges UKW durch digitale Verbreitungswege zieht auch einen Rückgang der Werbeerlöse aus dem UKW-Markt nach sich. Die Einführung von DAB+ könnte den Wettbewerb um Marktanteile auf dem NRW-Hörermarkt also verschärfen und stellt insbesondere die 44 nordrhein-westfälischen Lokalradios vor neue Herausforderungen.

Die DAB+-Verbreitung ist technisch an Multiplexe gekoppelt, die die gleichzeitige Übertragung von 15 Hörfunkprogrammen in guter Qualität ermöglichen. Im Herbst 2018 hatte die LfM in Nordrhein-Westfalen daher eine DAB+-Bedarfsabfrage gestartet, um zu ermitteln, welche Radiosender ihr Programm auch über DAB+ verbreiten wollen. Um kleineren und weniger finanzstarken Lokalradiosendern den Einstieg in DAB+ zu ermöglichen und damit auch im Digitalradio eine lokale Radiovielfalt zu gewährleisten, hatte die SPD-Fraktion im Landtag NRW in einem Antrag gefordert, den technischen Einstieg des Lokalfunks in DAB+ finanziell zu fördern. Der Antrag wurde mit den Stimmen der regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP abgelehnt. Viele kleinere NRW-Lokalradios konnten sich deshalb aus Kostengründen nicht an der Bedarfsabfrage zum Einstieg in DAB+ beteiligen.

Im Juni 2019 sprach sich der niedersächsische Landtag auf Antrag der FDP gegen eine weitere öffentliche Finanzierung von DAB+ aus, da die gleichzeitige Ausstrahlung über UKW und DAB+ für private Hörfunksender kostenintensiv und somit wirtschaftlich nicht vertretbar sei. Stattdessen solle stärker auf Internetradio und den Mobilfunkstandard 5G gesetzt und kein Abschaltdatum für UKW festgeschrieben werden

Die Position von CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen zur Zukunft von DAB+ ist hingegen weiterhin unklar. Die Landesregierung bleibt bisher ein klares Bekenntnis schuldig, ob bzw. wie sie den privaten Lokalfunk in seiner redaktionellen Vielfalt und mit seiner Struktur des Zwei-Säulen-Modells erhalten will. Der Einstieg in den digitalen Verbreitungsweg DAB+ wäre ein wichtiges Signal in für den nordrhein-westfälischen Medienstandort.

Vor diesem Hintergrund fragen Ernst-Wilhelm Rahe und Alexander Vogt die Landesregierung:

  1. Wie bewertet die Landesregierung die Entscheidung in Niedersachsen?
  2. Welche grundsätzliche Position vertritt die Landesregierung in Bezug auf politische Unterstützung beim Einstieg des privaten Hörfunks in DAB+?
  3. Welche grundsätzliche Position vertritt die Landesregierung in Bezug auf politische Unterstützung für Internetradio in Nordrhein-Westfalen?
  4. Inwieweit will die Landesregierung dafür sorgen, die lokale Radiovielfalt mit 44 bestehenden Lokalradios und 45 Verbreitungsgebieten auch im Digitalradio aufrecht zu erhalten?
  5. Wie ist der aktuelle Stand der Bereitstellung von DAB+-Multiplexen für den privaten Hörfunk in Nordrhein-Westfalen?

 

Für Landtagsabgeordnete besteht die Möglichkeit, auf fünf Fragen begrenzte Kleine Anfragen an die Landesregierung zu richten. Zur Beantwortung einer Kleinen Anfragen ist ein Zeitraum von vier Wochen vorgesehen.

Alle Kleinen Anfragen von Alexander Vogt sowie die Antworten der Landesregierung sind hier zu finden.