Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Abschaffung der Stichwahl für Bürgermeister und Landräte durch CDU und FDP verfassungswidrig ist.
„Das ist ein guter Tag für die kommunale Demokratie, denn Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Landrätinnen und Landräte müssen eine Mehrheit der Wähler hinter sich wissen. Das wird nur mit der Stichwahl gesichert“, betont der Herner Landtagsabgeordnete Alexander Vogt (SPD).
Die beiden Landtagsfraktionen SPD und Grüne hatten gegen die im April verabschiedeten Änderungen am Kommunalwahlrecht vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes geklagt. Die schwarz-gelbe Regierungskoalition hatte in einem schnellen Verfahren die Stichwahl bei Kommunalwahlen abgeschafft.
„Mit seiner Entscheidung hat der Verfassungsgerichtshof den taktischen Spielchen, die CDU und FDP mit dem Wahlrecht spielen wollten, einen Riegel vorgeschoben. Insbesondere die CDU hatte gehofft, mit der Abschaffung der Stichwahl mehr Rat- und Kreishäuser mit eigenen Leuten besetzen zu können. ‚Minderheitenbürgermeister‘, die nicht nur keine Mehrheit der Wähler überzeugen konnten, sondern sogar eine Mehrheit gegen sich haben, wird es nun nicht geben. Der Idee von CDU und FDP, dass Kandidatinnen und Kandidaten mit gerade einmal einem Viertel der abgegebenen Stimmen ins Amt kommen können, hat der Verfassungsgerichtshof nun den Stempel ‚verfassungswidrig‘ aufgedrückt“, so Alexander Vogt.