Am 15. April 2020 veröffentlichte der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet ein Video auf seinem Instagram-Account, in dem er erklärte, dass Bund und Länder sich auf einen gemeinsamen Fahrplan zum weiteren Vorgehen in der Corona-Pandemie geeinigt haben. Zwei Tage später gab es unter dem Video bereits rund 30.000 – größtenteils kritische – Kommentare. Insbesondere viele Schülerinnen und Schüler, aber auch Prominente, wie die Komikerin Enissa Amani oder die YouTuberin Nihan Gülaylar, setzen sich unter dem Video kritisch mit der katastrophalen Corona-Schulpolitik der NRW-Landesregierung auseinander. Zudem beklagen zahlreiche Nutzerinnen und Nutzer, ebenso wie der unter dem Namen „Herr Anwalt“ bekannte Jurist Tim Hendrik Walter, dass sie nicht nachvollziehen können, dass viele kritische Kommentare gelöscht wurden.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Handelt es sich bei dem Instagram-Account von Ministerpräsident Armin Laschet um einen öffentlichen Account, der von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betreut wird, die mit Steuergeldern bezahlt werden?
- Falls ja, welche Höhe haben die monatlichen Ausgaben für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatskanzlei, die den Social-Media-Auftritt des Ministerpräsidenten betreuen?
- Warum bzw. nach welchen Kriterien werden kritische Kommentare zu Posts des Ministerpräsidenten gelöscht?
- Wie steht der Ministerpräsident grundsätzlich zu kritischen Diskussionen unter seinen Social-Media-Beiträgen?
Für Landtagsabgeordnete besteht die Möglichkeit, auf fünf Fragen begrenzte Kleine Anfragen an die Landesregierung zu richten. Zur Beantwortung einer Kleinen Anfragen ist ein Zeitraum von vier Wochen vorgesehen.
Alle Kleinen Anfragen von Alexander Vogt sowie die Antworten der Landesregierung sind hier zu finden.