Seit vergangener Woche sollten haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen der Kinder- und Jugendarbeit eigentlich Impftermine buchen können. Allerdings fehlt in der Arbeitgeberbescheinigung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes NRW die Möglichkeit, die Tätigkeit in der Jugendarbeit zu bescheinigen. „Das zeigt einmal mehr die geringe Wertschätzung der CDU-geführten Landesregierung für die Kinder- und Jugendarbeit in NRW. Zuerst lieferte sie eine viel zu geringe Anzahl von Corona-Schnelltest für die Jugendhilfe. Nun verwehrt Gesundheitsminister Laumann den vielen Helferinnen und Helfern der Jugendarbeit auch noch die Corona-Schutzimpfung“, kommentiert der Herner SPD-Chef Alexander Vogt den Vorgang.
Vor dem Hintergrund der Freizeiten und Ferienprogramme, die in wenigen Wochen beginnen sollen, ist das hoch problematisch. Die Herner Jugendverbände haben bereits klar gemacht ohne ausreichend Schutz für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die geplanten Ferienprogramme nicht durchführen zu können. Die Corona-Pandemie hat allen viel abverlangt. Das ging oftmals zu Lasten der Kinder. „Nun geht es um die Chancen- und Bildungsgerechtigkeit unserer Kinder. Der große Rückstand vieler Kinder und Jugendlicher muss dringend aufgeholt werden. Wir sind sehr besorgt wie das ohne Unterstützung der Jugendarbeit mit den zahlreichen Ferienprogrammen hier in Herne funktionieren soll.“, so der Herner Landtagsabgeordnete Alexander Vogt (SPD).
„Es ist elementar, alle Haupt- und Ehrenamtlichen in der Kinder- und Jugendarbeit bestmöglich zu schützen. Dazu gehört ein Corona-Schutzimpfangebot ebenso wie ausreichend Schnelltest“, so Vogt weiter. „Bereits die Reduktion der angeforderten Schnelltest für die Jugendarbeit in Herne auf nur rund 37 Prozent war ein Schlag ins Gesicht. Mit dem bewussten ‚nach hinten schieben‘ der Ausstellung der Arbeitgeberbescheinigung für die Tätigkeit in der Jugendarbeit durch das MAGS missachtet die Landesregierung die Arbeit der vielen Haupt- und Ehrenamtlichen der Jugendarbeit in Herne. Daher muss die Landesregierung ihren Fehler schleunigst zu korrigieren: Mitarbeitende und Helfende der Kinder- und Jugendarbeit müssen ihr Recht auf einen Impftermin gewährt bekommen!“
Hintergrund:
Seit Mittwoch, 5.5.2021, können Menschen der Priorisierungsgruppe 3 in NRW einen Impftermin bei Impfzentren vereinbaren. Unter diese Gruppe fallen nach § 4 Abs. 1 Nr. 8 CoronaImpfVO des Bundesgesundheitsministers v. 11.3.2021 auch „Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe (…) tätig sind“. Dies schließt die Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII ein, egal ob hauptberuflich oder ehrenamtlich. Am 6.5.2021 hat das CDU geführte Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes NRW eine Arbeitgeberbescheinigung veröffentlicht, die als Nachwies der Impfberechtigung dient. Dort besteht allerdings keine Möglichkeit zur Bescheinigung der Tätigkeit in der Jugendarbeit. Dies soll kein redaktionelles Versehen sein, sondern Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendarbeit seien bewusst nach hinten geschoben worden.
Zuvor wurde bereits die Zahl der bereitgestellten Schnelltest drastisch reduziert. Erst wurde seitens der Landesjugendämter eine Umfrage durchgeführt, um die Bedarfe der einzelnen Einrichtungen zu erheben. Letztlich sollen in Herne nur rund 37% der angeforderten Schnelltest geliefert werden.