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WDR-Rundfunkrat
Der Rundfunkrat ist eines von drei Organen des WDR. Neben dem Intendanten, der für das Programm verantwortlich ist, und dem Verwaltungsrat, der die Geschäftsführung überwacht, vertritt der Rundfunkrat als Aufsicht im WDR die Interessen der Allgemeinheit. Er ist die Instanz zur Wahrung der Informationsfreiheit und Meinungsvielfalt und trägt dafür Sorge, dass der WDR seinen gesetzlichen Auftrag erfüllt.
Alexander Vogt ist eines der 60 ehrenamtlichen Mitglieder des WDR-Rundfunkrats und wurde vom Landtag NRW entsandt. Das Gremium berät über alle grundsätzlichen Fragen zu Angeboten, Struktur und Finanzen des WDR und ist zudem traditionell medienpolitisch sehr engagiert. So begleitete der Rundfunkrat bereits zahlreiche Gesetzgebungsverfahren auf Landes-, Bundes- und internationaler Ebene und setzte sich stets für Rahmenbedingungen ein, die es dem WDR ermöglichen, seinen öffentlichen Auftrag zu erfüllen und eine hohe Programmqualität zu sichern.
Dabei ist Kernbotschaft des Rundfunkrats: In der durch das Internet geprägten Medienwelt, in der ehemals getrennte Medien und Inhalte zusammenwachsen, gilt es, den Rundfunk nicht allein als Wirtschaftsgut zu regulieren, sondern daneben seine besondere Rolle als Kulturgut weiter zu schützen.